Gewaltprävention
Interventionsleitfaden des HAV
Vorwort:
„Vorbild sein heißt: Augen auf“
Gerade im Sport spielen Vertrauen, Nähe und Körperlichkeit eine große Rolle, Freunde, Tränen nach einem ereignisreichen Wettkampf, Hilfestellung und auch bei Kaderlehrgängen, dies sind einige Beispiele für alltägliche Situationen, die aber von potenziellen Täterinnen und Tätern für Übergriffe und Grenzverletzungen ausgenutzt werden können.
Aus diesem Grund ist es für den BVDK eine wichtige Aufgabe für den bestmöglichen Schutz vor sexualisierter Gewalt Sorge zu tragen.
Der BVDK empfiehlt daher allen Landesverbänden und Vereinen geeignete Schutzkonzepte und Präventionsmaßnahmen zu erarbeiten.
Dieser Leitfaden dient zum weiteren Vorgehen in den Mitgliedverbänden/-vereinen.
Da Vorfälle von sexualisierter Gewalt im Sport auch mit einem Präventionskonzept nicht ganz ausgeschlossen werden können, ist wichtig bei Verdachtsfällen so zu reagieren, dass die Gefahrensituation möglichst schnell unterbunden werden kann.
- Ruhe bewahren! Unnötige Fehlentscheidungen können so vermieden werden.
- Formulieren Sie genau den Vorfall, Datum, Uhrzeit, Zeugen
- Sprechen Sie, einen Präventionsbeauftragen im BVDK (siehe Homepage) an.
- Der geschäftsführende Vorstand wird informiert, die Meldung an den zuständigen Landessportbund und Landesverband weitergeleitet.
- Dem Opfer empfehlen Hilfe bei einer Fachberatungsstelle zu suchen.
- Den gesamten Prozess dokumentieren.
- Auf die persönlichen Grenzen achten! Die Präventionsbeauftragten im Verband und der geschäftsführende Vorstand sind keine Therapeuten.
Der Verhaltenskodex des BVDK beinhaltet folgende Sanktionen:
- Mündliche Verwarnung
- Schriftliche Verwarnung
- Suspendierung von den Aufgaben als Betreuer, Trainer oder Offizieller
- Nichtberücksichtigung für internationale Wettkämpfe
- Ausschluss aus dem Nationalkader
- Arbeitsrechtliche Disziplinarmaßnahmen
- Anzeige von Straftaten
Sybille Hampel
Referentin f. Frauensport im HAV und BVDK